Die Möglichkeit, sich die Staatsbürgerschaft auf Malta zu erkaufen, verstößt gegen EU-Recht. Das hat der Europäische Gerichtshof EuGH in Luxemburg entschieden, wie der Deutschlandfunk berichtet. Die sogenannten „goldenen Pässe“ werden bislang unter bestimmten Voraussetzungen an ausländische Investoren vergeben. Dazu müssen diese unter anderem 600.000 Euro bezahlen und eine Immobilie für mindestens 700.000 Euro kaufen oder eine teure Wohnung mieten. Wegen dieser Regelung hat die EU-Kommission den Mittelmeerstaat verklagt. Die Kommission sah die Verletzung von europäischem Recht als gegeben an. Die Gewährung der Staatsbürgerschaft eines EU-Lands gegen Geld ohne wirklichen Bezug zu diesem Staat sei damit nicht vereinbar, wurde in Brüssel argumentiert. Die Luxemburger Richter sahen dies ebenso.