Ab Juli 2027 sollen bundesweit Familiengerichte die elektronische Fußfessel für Gewalttäter anordnen können. Das Saarland unterzeichnete als erstes Bundesland den neugefassten Staatsvertrag, wie der SR berichtet. Die gerichtliche Anordnung ergänzt die bereits bestehenden Möglichkeiten der saarländischen Polizei, auf polizeirechtlicher Grundlage eine elektronische Aufenthaltsüberwachung anordnen. Die Fußfessel soll sicherstellen, dass sich Gewalttäter nicht unerlaubt näheren. Wird der gesetzlich festgelegte Mindestabstand missachtet, wird automatisch die Polizei alarmiert.