Trier

Frau will mit Gesichtsschleier Autofahren

Eine Entscheidung des Trierer Gerichts wird in den nächsten Wochen erwartet

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Eine muslimische Frau will beim Autofahren einen Gesichtsschleier (Niqab) tragen dürfen: Deshalb klagt sie vor dem Verwaltungsgericht Trier auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Verhüllungsverbot im Straßenverkehr. "Ohne Schleier begehe ich eine Sünde" habe sie zur Begründung angeben, sagte Richter Mischa Lauer zum Auftakt der Verhandlung laut dpa. Ein Gesichtsschleier lässt nur die Augenpartie frei. Die 30 Jahre alte Klägerin aus dem Kreis Trier-Saarburg sieht sich durch die Regelung in ihrer Religionsfreiheit verletzt: Es sei ihre religiöse Pflicht, auch beim Autofahren ihr Gesicht zu bedecken. Sie sei vor siebeneinhalb Jahren zum Islam konvertiert, sagte sie am Rande der Verhandlung. Eine Entscheidung des Trierer Gerichts wird in den nächsten Wochen erwartet.

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