Das luxemburgische Gesundheitsministerium kündigte Maßnahmen zur Senkung der krankheitsbedingten Fehlzeiten an. Etwa 10 bis 14 Prozent der von der Sozialversicherung kontrollierten Versicherten werden als arbeitsfähig eingestuft. Die Kontrollärztliche Dienststelle (CMSS) bewertet Krankheitsfälle und entscheidet über die Arbeitsfähigkeit, woraufhin die Nationale Krankenkasse (CNS) einen offiziellen Beschluss erlässt. Versicherte können diesen anfechten.
Die krankheitsbedingte Abwesenheitsquote stieg von 3,93 Prozent im Jahr 2019 auf 4,50 Prozent im Jahr 2023. Die Regierung plant, die Ursachen der Fehlzeiten zu analysieren, Präventionsmaßnahmen zu ergreifen und Missbrauch zu bekämpfen. Eine Arbeitsgruppe „Fehlzeiten“ wird eingerichtet, um mögliche Anpassungen der Regelungen zu prüfen und Studien zur Ursachenforschung, insbesondere bei Kurzzeiterkrankungen, durchzuführen.