Saarland

Kastrationspflicht für Freigängerkatzen

Saarland plant Änderung der Katzenschutzverordnung

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Streunende Katze an Mülleimer Foto KI Adobe Firefly

Im Saarland sollen künftig alle Freigängerkatzen kastriert, mit einem Transponder gekennzeichnet und in einem anerkannten Haustierregister erfasst werden. Mit einer landesweiten Neufassung der Katzenschutzverordnung will das Umweltministerium die unkontrollierte Vermehrung und das damit verbundene Tierleid eindämmen.

Auch wildlebende Katzen sollen künftig saarlandweit von anerkannten Personen, darunter Tierschutzvereinen, eingefangen, kastriert und registriert werden können. Für grundlegende Leistungen wie Kastration und Kennzeichnung sind feste Pauschalen vorgesehen. Der Verordnungsentwurf wird derzeit noch rechtlich und fachlich abgestimmt. Wann die neuen Regeln in Kraft treten, ist bislang offen.

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