Der Prozess gegen Alexander endete am Donnerstag vor dem Bezirksgericht Luxemburg. Die Staatsanwaltschaft forderte zwölf Jahre Haft ohne Bewährung. Sie sieht in ihm mehr als nur ein einfaches Mitglied der Terrorgruppen «The Base» und «The Green Brigade». Bei letzterer soll er sogar eine führende Rolle eingenommen haben. Seine Garage sei mit Chemikalien zur Herstellung von Sprengstoff gefüllt gewesen, so der Ankläger.
Das Gericht bezeichnete der Staatsanwalt als «letzte Schutzmauer» und betonte, man dürfe die Taten des jungen Schweden, der in Luxemburg aufgewachsen ist, nicht verharmlosen. Es habe im Vorfeld eine Abstimmung mit der schwedischen Staatsanwaltschaft gegeben.
Da niemand für dieselbe Tat an zwei Orten angeklagt werden kann, entschied man, dass Schweden ihn lediglich wegen Brandstiftung verurteilte – ohne Bezug auf Terrorismus. 2021 erhielt er dafür sieben Monate auf Bewährung.
Alexanders Anwalt verwies auf sein junges Alter: Bei seiner Festnahme war er erst einen Monat volljährig. Er sieht keine Rückfallgefahr und betont, sein Mandant habe seine Taten reflektiert. Deshalb beantragt er eine Bewährungsstrafe, damit Alexander seinen «neuen Weg» fortsetzen könne.
Das Urteil wird am 27. November verkündet.