Die Kinder in den Grundschulen von Rheinland-Pfalz sollen verstärkt vor den Gefahren beim Chatten und in den sozialen Medien geschützt werden.
Bildungsminister Sven Teuber (SPD) stellt am Nachmittag (15.30 Uhr) in Mainz ein Präventionsprojekt vor, bei dem es um Cybergrooming geht. Der Begriff steht für das Anbahnen von sexuellen Kontakten mit Kindern im Internet. Das landesweite Präventionsprojekt ist vom Kinderschutzbund zusammen mit der Polizei und der Landesmedienanstalt initiiert und auf zwei Jahre angelegt.
Was passiert beim Cybergrooming?
Wenn sich Kinder und Jugendliche auf sozialen Medien bewegen, dort chatten oder Nachrichten austauschen, kann ihnen Cybergrooming begegnen. Die Täter chatten dabei unter vorgetäuschter Identität, zunächst ohne ihre Absichten deutlich zu machen. Häufig erschleichen sie sich zunächst das Vertrauen durch Komplimente, kleine Geschenke und vermeintlich gemeinsame Interessen.
Wie laufen die Chats ab?
Oft beginnen Anbahnungen mit Fragen wie: "Willst du ein Spiel mit mir spielen?" Dann wird eine Art "Wahrheit oder Pflicht" gespielt. Oft gibt es auch vermeintlich harmlose Fragen wie "Hast du schon mal einen Freund oder eine Freundin gehabt?". Ist ein erstes freundschaftliches Band geknüpft und Vertrauen geschaffen, folgen intime Fragen wie "Hast du schon Schamhaare?" und es werden explizite Fotos oder Videos verlangt.
Wie soll den Kindern geholfen werden?
Das Präventionspaket des Kinderschutzbunds in Zusammenarbeit mit dem Landeskriminalamt und der Landesmedienanstalt enthält Unterrichtsmaterial für die Grundschulkinder, um solche Situationen zu erkennen und damit auch zu umgehen. Regeln für sicheres Chatten und Wege, sich Hilfe zu holen, soll den Mädchen und Jungen erklärt werden.
Was bekommen die Lehrkräfte und Eltern an die Hand?
Die Lehrerinnen und Lehrer sollen neben Vorlagen für Schulstunden einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen für Schutzkonzepte erhalten. Außerdem werden den Lehrkräften Fortbildungen angeboten. Der Kinderschutzbund veranstaltet außerdem Online-Elternabende. Die erste Veranstaltung soll nach Informationen des Bildungsministeriums am 22. September stattfinden.
Was rät die Polizei den Eltern?
Eltern sollten mit ihren Kindern gemeinsam vereinbaren, dass bei einer Nutzung von Online-Diensten niemals private Daten wie die Adresse und Telefonnummer mitgeteilt werden dürfen. Die Eltern sollten die Mädchen und Jungen dafür sensibilisieren, dass es Menschen gibt, die sich als Kinder oder verständnisvolle Gesprächspartner ausgeben und sehr raffiniert vorgehen, um ihr wahres Alter oder ihre wahren Absichten zu verbergen. Kinder sollten besonders vorsichtig sein, wenn der Chatpartner:
- sie in private Chats locken will
- darauf drängt, dass die Kontakte geheim bleiben
- Fotos oder Videos verlangt
- Nachrichten mit sexuellem Inhalt versendet
- Kein "Nein" akzeptiert
- persönliche Daten fordert und sich "offline" treffen möchte
- Geld oder Geschenke anbietet
Ist Cybergrooming strafbar?
Wer Kinder und Jugendliche im Internet mit sexueller Absicht bedrängt, muss mit Gefängnisstrafen rechnen. Die Taten werden mit Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren geahndet. -dpa