Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz erhält modernstes Bestattungsrecht

Änderungen sollen in diesem Sommer in Kraft treten

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Symbolbild Seebestattung - Foto: AdobeStock

Der Ministerrat von Rheinland-Pfalz hat bereits im Dezember eine grundlegende Novelle des seit 41 Jahren bestehenden Bestattungsgesetzes verabschiedet. Gesundheitsminister Clemens Hoch betont die Anpassung an gesellschaftliche Veränderungen und die gestiegene Nachfrage nach alternativen Bestattungsformen.

So falle die allgemeine Sargpflicht auf Friedhöfen weg; eine Tuchbestattung werde zulässig. Gleichzeitig werde es unter Umständen möglich, die Totenasche außerhalb des Friedhofs zu verstreuen oder ohne Bestattungspflicht aufzubewahren. „Mit der Möglichkeit einer Seebestattung der Asche in einem der vier größten Flüsse im Land nimmt Rheinland-Pfalz hier eine Vorreiterrolle ein. Uns gelingt die Verknüpfung von Würde und Willen des Verstorbenen“, so Hoch. Auch die Weiterverarbeitung der Totenasche werde erlaubt. Damit soll unter anderem auch der aktuell bestehende "Bestattungstourismus" in die Nachbarländer vermieden werden, in denen dies bereits möglich ist.

Zentrale Änderungen:

  • Aufhebung der Sargpflicht: Tuchbestattungen auf Friedhöfen sind nun allgemein zulässig.
  • Flussbestattungen: Neben Seebestattungen erlaubt Rheinland-Pfalz erstmals Bestattungen in den vier größten Flüssen des Bundeslandes.
  • Ascheverstreuung und private Aufbewahrung: Die Asche Verstorbener darf außerhalb von Friedhöfen verstreut und ohne Beisetzungspflicht aufbewahrt werden. Auch Teilungen der Asche, etwa für Diamantbestattungen, sind erlaubt.
  • Bestattungen von Sternenkindern: Ein besonderer Fokus liegt auf Trauerorten für Eltern, auch für gemeinsame Bestattungen mit zeitnah verstorbenen Elternteilen.
  • Ehrengräber für gefallene Soldatinnen und Soldaten: Ein dauerhaftes Ruherecht sowie Kostenübernahme für Grabpflege werden eingeführt.

Zusätzlich werden im Bereich des Leichenschauwesen strengere Regelungen etabliert:

Obduktionspflicht für Kinder unter sechs Jahren: Bei unklarer Todesursache wird eine Obduktion zur Aufklärung möglicher Straftaten verpflichtend, um Fälle wie Schütteltrauma aufdecken zu können.

Alle weiteren Infos gibt es hier: Bestattungsrecht

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