28. September 2026 – Peter Fath
Ein ticketlosen Parkhaus mit automatischer Kennzeichenerkennung und plötzlich fällt die Technik aus und das Auto steckt hinter der geschlossenen Schranke fest, was nun? Mit Diese Frage stellte Frage Sven Clement, Abgeordneter der Piraten Verbraucherschutzministerin Martine Hansen (CSV) und dem Innenminister Léon Gloden (CSV). Beide nahmen dazu Stellung
Einen speziellen gesetzlichen Rahmen für solche Parkhäuser gibt es in Luxemburg nicht. Die Betreiber müssen jedoch gewährleisten, dass Personen das Gebäude jederzeit verlassen können.
Anders sieht es aus, wenn lediglich ein Fahrzeug wegen einer technischen Störung eingeschlossen bleibt. Laut Innenministerium liegt dann weder eine Gefahr für Personen vor noch wird deren Bewegungsfreiheit eingeschränkt. Deshalb greift die Polizei in solchen Fällen grundsätzlich nicht ein. Auch das CGDIS rückt nicht aus, um Autos wegen einer defekten Schranke aus einem Parkhaus zu befreien. In Notfällen hat ohnehin die Sicherheit von Menschen Vorrang, Fahrzeuge müssen gegebenenfalls zurückgelassen werden.
Die Regierung warnt zudem davor, aus Frust einfach durch eine geschlossene Schranke zu fahren. Neben hohen Sachschäden drohen strafrechtliche Konsequenzen wie Vandalismus oder Fahrerflucht. Da der Schaden vorsätzlich verursacht würde, könnte auch die Versicherung die Kostenübernahme verweigern.
Für Hilfe ist dennoch meist gesorgt: Indigo Park Luxembourg und die Société du Parking Guillaume, die zusammen rund 80 Parkhäuser betreiben, verfügen über einen rund um die Uhr erreichbaren Bereitschaftsdienst. Schranken können dabei teils sogar aus der Ferne geöffnet werden. Auch die CFL bietet bei ihren P+R-Anlagen einen 24-Stunden-Service und Notstromsysteme an.
Eine gesetzliche Vorschrift, wonach Schranken bei Strom- oder Systemausfällen automatisch öffnen müssen, existiert jedoch nicht. Die Regierung sieht den aktuellen Rechtsrahmen dennoch als ausreichend an.